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Finanzielle Förderung

... bei Teilnahme an Veranstaltungen ist über die Familienförderung, Sozialförderung und Musikschulförderung (genau: Förderung von Kindern und Jugendlichen, die außerschulischen Musikschulunterricht erhalten) möglich. Die zuständige Ortsgemeinde kann bei der Finanzierung dieses Betrages nach eigenem Ermessen weiter unterstützen.

Familienförderung

... ist grundsätzlich möglich, wenn das pro-Kopf-Netto-Einkommen(*) unter 800,00 € liegt. Die Förderung richtet sich dabei nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder ohne eigenes Einkommen. Die Teilnehmer zahlen mindestens 10,00 € pro Tag als Teilnehmerbeitrag. Die Förderung ist wie folgt gestaffelt:

  • 0,00 € Förderung bei Einzelkindern
  • 20,00 € Förderung pro teilnehmende Person bei 2 Kindern einer Familie
  • + 5,00 € Förderung pro teilnehmende Person je weiterem Kind einer Familie

Bitte schreibe folgende Daten in das Feld "Förderung":  Ich beantrage Familienförderung. Im Familienhaushalt leben __ Kinder ohne eigenes Einkommen. Ich erfülle die Fördervoraussetzungen.

Sozialförderung

... ist im Einzelfall möglich, wenn das pro-Kopf-Netto-Einkommen(*) unter 470,00 €  (als Richtwert) liegt oder eine „besondere finanzielle Härtesituation" vorliegt. Die Sozialförderung beträgt pro Person und pro Maßnahme maximal 50,00 € und kann für maximal 2 Veranstaltungen pro Jahr für diese Person beantragt werden. Die Teilnehmer zahlen mindestens 10,00 € pro Tag als Teilnehmerbeitrag. Die besondere finanzielle Härtesituation muss begründet werden. Weitere Nachweise sind nicht vorzulegen. Eine grundsätzliche Abweichung ist nur im äußersten Härtefall möglich und bedarf der gesonderten Darstellung der Notlage.

Bitte schreibe folgende Daten in das Feld "Förderung":  Ich beantrage Sozial- und Familienförderung. Im Familienhaushalt leben __ Kinder ohne eigenes Einkommen. Ich erfülle die Fördervoraussetzungen. Begründung: ...

Familien- und Sozialförderung

... gelten für mehrtägige Veranstaltungen - keine (verlängerten) Wochenendaktionen - in den Bereichen „Großveranstaltung", „Bildung", „Freizeit / Bibelwoche" und „Internationale Begegnung", die sich in direkter Trägerschaft der Freikirche der STA Berlin-Mitteldeutschland und ihrer Abteilungen befinden. 

Darüber hinaus kann die Teilnahme an mehrtägigen Maßnahmen von Ortsgruppen der Adventjugend Berlin-Mitteldeutschland (z.B. Sommerfreizeiten von Ortsgruppen) unterstützt werden, wenn diese Veranstaltungen im „generations" mindestens einmal ausgeschrieben wurden.

(*) Netto-Einkommen

... beinhaltet im Rahmen dieser Förderungen neben Verdienst durch Erwerbstätigkeit oder Selbständigkeit auch solche Einnahmen wie Unterhaltsleistung, Kinder-, Erziehungs- und Elterngeld und ähnliche Leistungen. Wohngeld braucht nicht in das Netto-Einkommen eingerechnet zu werden. Das Pro-Kopf-Netto-Einkommen wird berechnet, indem das gesamte Netto-Einkommen der Familie durch alle im Haushalt lebenden Familienmitglieder geteilt wird.

Musikschulförderung - Förderung von Kindern und Jugendlichen, die außerschulischen Musik-schulunterricht erhalten, bei Teilnahme an Veranstaltungen der Berlin-Mitteldeutschen Vereinigung

Viele Kinder und Jugendliche im Bereich der Berlin‐Mitteldeutschen Vereinigung (BMV) nehmen am außerschulischen Musikschulunterricht teil. Die Schülerinnen und Schüler investieren über viele Jahre Freizeit und Fleiß, um ein Musikinstrument zu erlernen. Dieser fakultative Musikschulbesuch der Kinder ist für die Eltern oft mit hohen zusätzlichen Ausbildungskosten verbunden.

Die BMV unterstützt dieses Engagement durch Ermäßigung der Teilnehmerbeiträge von Veranstaltungen der BMV (Musik‐ und Jugendabteilung). Diese Veranstaltungen sind im Veranstaltungskalender entsprechend gekennzeichnet. Für diese Unterstützung bilden die jährlichen Musikschulgebühren die Grundlage. Unterstützt werden kindergeldanspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 20 Jahren, die in Berlin, Land Brandenburg, Sachsen, Sachsen‐Anhalt und Thüringen leben und regelmäßig am außerschulischen Musikschulunterricht teilnehmen.

Der Unterricht sollte in einer kommunalen Musikschule oder einer qualitativ vergleichbaren Einrichtung stattfinden. Zur Berechnung der möglichen Ermäßigung der Teilnehmerbeiträge können bis maximal 500 Euro der jährlichen Musikschulgebühren berücksichtigt werden. Zusatzkosten wie bspw. Leihgebühren für Musikinstrumente finden keine Berücksichtigung.

Pro Veranstaltung ist eine Ermäßigung des Teilnehmerbeitrages bis zu 50 Prozent (nach Abzug der Familien‐ und Sozialförderung) möglich. Dabei muss ein Mindestbeitrag von 10 Euro pro Tag als Teilnehmerbeitrag gewährleistet bleiben. Die Inanspruchnahme der möglichen Ermäßigung muss in dem Schuljahr erfolgen, in dem diese Förderung beantragt wurde. Aufgrund des ohnehin sehr geringen Teilnehmerpreises sind Großveranstaltungen wie u.a. das Pfingstjugendtreffen, das CPA‐Himmelfahrtslager und das Herbstjugendtreffen von dieser Regelung ausgeschlossen.

Zur unkomplizierten Beantragung der Ermäßigung für Veranstaltungsangebote der BMV genügt ein Formular, das auf der Webseite bmv.adventisten.de und bmv.adventjugend.de zum Download bereitsteht. Dem Antrag beizufügen sind die Kopie der Musikschulrechnung und ggf. eine Bestätigung der Musikschule über bereits absolvierte Musikschuljahre. Volljährige Musikschüler legen eine Kopie des Kindergeldnachweises bei. Die Unterstützung ist unabhängig von der Anzahl der Geschwisterkinder und der jeweils erlernten Instrumente. Ziel dieser Förderung ist der mittel‐ und langfristige Erhalt der Musikalität innerhalb unserer Freikirche.

Bitte schreibe folgende Daten in das Feld "Förderung": Ich beantrage Musikschulförderung. Den Antrag und die gewünschten Belege schicke ich an bmv(at)adventjugend(dot)de.

Dateien für die Förderung von Musikschülern:

Richtlinie_Foerderung_Musikschueler_b.pdf

(umfassende Richtlinie mit Tabellen)

Antrag_Foerderung_Musikschueler_neu.pdf

(Antrag zum Ausdrucken für handschriftliches Ausfüllen)

 

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